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Machen Sie sich bereit für den elektronischen Rechtsverkehr


beA Karte

Der Countdown läuft:

Ab dem 01.01.2022 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, der Justiz Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln. Hierbei ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu verwenden. Dies wird als „aktive beA-Nutzungspflicht“ bezeichnet. Red Group steht Ihnen als kompetenter RA-MICRO Partner zu allen Themen rund um den elektronischen Rechtsverkehr, beA und die Digitalisierung zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anbindung des beA an die RA-MICRO Kanzleisoftware und der Optimierung ihrer elektronischen Kanzleiabläufe.

Welche sonstigen gesetzlichen Vorschriften sind bei der Kommunikation mit der Justiz zu beachten? Wie viele Dokumente dürfen überhaupt mit einer beA-Nachricht versendet werden und in welcher Form? Was ist während der Urlaubszeit, Krankheit oder längerer Abwesenheit zu beachten? Diese Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichem Gespräch.


Wann beginnt die aktive Nutzungspflicht

Die aktive Nutzungspflicht beginnt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 01.01.2022.
Quelle: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.


Was bedeutet aktive Nutzungspflicht konkret?

Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sieht § 130 d Abs. 1 ZPO in der ab dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung die sog. aktive Nutzungspflicht vor, wonach in den dort genannten Konstellationen mit der Justiz elektronisch über sichere Übermittlungswege kommuniziert werden muss. Zitat: „Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.“


Was wird für die aktive Nutzung des beA benötigt?

Das beA kann über die Internetanwendung der BRAK - www.bea-brak.de oder eine Kanzleisoftware genutzt werden. Während bei Nutzung der Internetseite die zu versendenden Dokumente aufwendig manuell in das Postfach hochgeladen und ebenso manuell heruntergeladen werden müssen, ermöglicht einen Kanzleisoftware wie RA-MICRO die komfortable beA Nutzung mit einer elektronischen Akte, vergleichbar einem Dokumenten Management System.

allgemeine technische Voraussetzungen:






RA-MICRO  - die ideale Software zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches

beA optimierte Kanzleisoftware mit elektronischer Akte und elektronischem Workflow

RA-MICRO Kanzleisoftware mit beA

die beA Features von RA-MICRO

  • Konvertierung selbst erstellter Schreiben inkl. Anlagen in durchsuchbares rechtskonformes PDF/A
  • kostenlose Signaturkomponente der BRAK
  • digitale Stempelfunktion sowie fortlaufende Nummerierung der beigefügten Anlagen
  • Überprüfung der OCR-Erkennung von PDF-Dokumenten
  • automatisierte/r Zustellbestätigung/-Nachweis
  • Empfang und Versand von EDA-Nachrichten über das E-Mahnverfahren
  • Bearbeitung elektronischer Empfangsbekenntnisse per beA


Die Vorteile der beA-Integration in RA-MICRO auf einen Blick

  • Zentraler elektronischer Posteingang der verschiedenen Kommunikationswege (eingescannte Briefpost, E-Mail, Fax, beA etc.)
  • komfortabler Abruf der beA-Nachrichten über Softwarezertifikat ohne Kartenlesegerät und mehrmalige PIN-Eingabe
  • Installation der beA-Client Security Software entfällt
  • übersichtlicher beA-Postausgang pro Anwaltspostfach, optional mit arbeitsteiliger Nutzung (Berufsträger/Sekretariat)
  • beA-Zugriffsrechte komfortabel in der RA-MICRO Rechteverwaltung steuern und kontrollieren


RA-MICRO in Unternehmen und Rechtsabteilungen

flexibel installierbar - on Premise auf eigener Hardware oder flexibel als Kanzleisoftware Hosting in der Cloud

RA-MICRO ist als Kanzleisoftware für den Einsatz in Windows Umgebungen entwickelt und damit unkompliziert in bestehende IT Umgebungen zu integrieren. Kostenintensive Neuanschaffung von Hardware ist in der Regel nicht erforderlich. Alternativ kann RA-MICRO als Hosting in einem deutschen DSGVO konformen Rechenzentrum bereitgestellt werden.

RA-MICRO on Premise

RA-MICRO wird auf Windows Standard PC's oder Notebooks (Windows 10, Microsoft Office ab Version 2013 erforderlich) installiert. Dokumente der E-Akte werden auf einem Windows Fileserver abgelegt, Aktendaten in einer SQL Datenbank.

RA-MICRO Cloud vPC

Der RA-MICRO Cloud PC ist für eine RA-MICRO Einzelplatzlösung im Rechenzentrum konzipiert. Eine Installation auf dem Endgerät des Benutzers ist nicht erforderlich. Der Zugang zum RA-MICRO Cloud PC ist über Internet weltweit und sicher per VPN möglich.

RA-MICRO Hosting

Bei einem RA-MICRO Hosting wird die Kanzleisoftware im Rechenzentrum auf einem Terminalserver installiert. Diese Art der Nutzung ist für mehrere Benutzer geeignet. Der Zugang zu den Arbeitsplätzen in der Cloud erfolgt ebenfalls hochsicher über VPN.

RA-MICRO ist eine modular aufgebaute Anwaltssoftware modernster Konzeption und Technologie. Im Vordergrund der Konzeption stehen die einfache und damit kostengünstige Installation und Inbetriebnahme von RA-MICRO. Optimal unterstützt wird die Kanzleiarbeit mit dem EDV-System durch einen engagierten, erfahrenen Telefonsupport auf der Basis eines webbasierten Helpdesk-Systems und moderne multimediale Anwenderunterstützung durch E-TV und E-Learning.

RA-MICRO Kanzleisoftware, der Marktführer unter den Rechtsanwaltsprogrammen, zeigt sich auch 2021 inovativ und flexibel. Neben dem modularen Aufbau, der RA-MICRO individuell auf die Kunden abstimmbar macht, eröffnet RA-MICRO mit dem Produkt vOffice die Zukunft des virtuellen Büros und der datenschutzkonformen Videokommunikation.

RA-MICRO Kanzleisoftware beinhaltet u.a. folgende für Syndikusanwälte und Rechtsabteilungen interessante Funktionen bzw. Module:




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